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  • Autorenbild Sabine Fehrenbach

Schulhund ante portas




Schätzungsweise sind in Deutschland mehr als 1000 Schulhunde in pädagogischen Einrichtungen im Einsatz.

Keine Frage – von einem Schulhund profitieren Kinder. Sie lernen den empathischen Umgang mit einem Lebewesen, seine Bedürfnisse zu respektieren und lassen sich durch ihn motivieren.

Kann jeder Hund Schulhund werden ?

Welcher Hund, welches Team eignet sich wirklich für diese Aufgabe?

Welche für Eigenschaften muss ein Hund haben, um solche Anforderungen bewältigen zu können?  Von welchen Faktoren hängt es ab? Die Ausbildungen für Schul – und Therapiehunde sprießen derzeit wie Pilze aus dem Boden. Ein einträgliches Geschäft.

Die Begriffe Schulhund, Therapiehund sind gesetzlich nicht geschützt – jeder darf seinen Hund mit dieser “ Auszeichnung “ versehen und damit werben. In der Öffentlichkeit sind solche Bezeichnungen gern gleichgesetzt mit einem besonders „verträglichen“ Hund, einen der Misstände aushält ohne Gegenwehr und  der sich durch normierten Gehorsam steuern lässt und scheinbar unempfindlich gegen Umweltreize jeglicher Art ist.

Kein normaler Haushund, sondern einer mit dem Prädikat : “ besonders wertvoll „.

Die Begrifflichkeiten werden gern vermischt und in ihrer Bedeutung missverständlich dargestellt.

Besuchshunde sind normalerweise solche Hunde, die meist im ehrenamtlichen Bereich, von ihren Hundeführern in Heimen, Pflegeeinrichtungen etc im Einsatz sind. Gehen sie in Schulen und Kindergärten spricht man von Schulbesuchshunden.

Fälschlicherweise werden auch Besuchshunde oft als  Therapiehunde bezeichnet.  Therapiehunde werden aber  in der Regel von  ausgebildeten Therapeuten eingesetzt. Sie arbeiten mit dem Therapeuten, oft im Rahmen eines Therapieplans und unterstützen diesen zielgerichtet. Hier ist die Herangehensweise eine andere, medizinisches Fachwissen sollte Voraussetzung sein.

Der Schulhund schließlich, gehört zum Bereich der tiergestützten Pädagogik. Der Hundeführer, ein ausgebildeter Pädagoge, durchläuft zusammen mit seinem Hund ebenfalls eine intensive Ausbildung in Bereich tiergestützter Intervention.  In dem Fall ist, der Hund der ab und an in einer Schule ist, kein Schulhund nach der Definition, er gilt als Besuchshund.

Zu guter letzt gibt es noch den Assistenzhund, der  speziell auf ein bestimmtes Aufgabengebiet hin ausgebildet wird, wie zB. Blindenführhunde oder Epilepsiewarnunde etc.  Im Gegensatz zu allen anderen Arbeitsarten, werden ihm Rechte in der Öffentlichkeit zuerkannt. Seine Ausbildung dauert mindestens zwei Jahre und wird an ganz anderen Standards gemessen.

Gibt es die Rasse, die sich besonders eignet? Kann man ihn züchten? 

Nun, es gibt sicherlich Rassen und Charakterzüge, die es dem Menschen einfacher machen, den Hund in diesen Bereichen einzusetzen, ohne dass er Schaden nimmt. Eine spezielle Rasse gibt es nicht, noch ist es von großer Aussagekraft für einen Welpen, wenn bereits die Elterntiere Schul – oder Therapiehunde waren.

Es kann also prinzipiell jeder Hund Schulhund werden.

Der menschliche Schulbegleiter braucht ein fachlich fundiertes Wissen über seinen Hund und über Hunde im Allgemeinen – er muss erkennen können, ob und wann es dem Hund zuviel wird, ob es ihm gut geht, ob er gesund ist.

Der Hund  muss nirgends „durch“, ganz im Gegenteil.

Vor allen Dingen, muss der Bezugsmensch / Pädagoge  , entsprechend angemessen reagieren.  Ihm obliegt es, die optimale Umgebung zu schaffen, seinen Hund zu schützen.

Der „Schulhund“   muss nicht derjenige im Raum sein, der sich dadurch auszeichnet, alles mit sich machen zu lassen, noch sollte er als Pausenclown herhalten.

Er wird ja begleitet durch seinen Menschen, der darin ausgebildet wurde seine Bedürfnisse zu erkennen und diese gegenüber der Umwelt auch zu verteidigen und durchzusetzen. Dieser Verantwortung sollte man sich bewusst sein. Der Hund bleibt auch im schulischen Umfeld ein Individuum. Und genau das ist ein wichtiger Punkt, den Kinder im Umgang mit dem Tier lernen können : angenommen und respektiert zu werden – mit allen Facetten.  Verantwortung zu tragen für das Wohlbefinden eines anderen. Rücksichtnahme und Grenzen aufzustellen und diese zu akzeptieren.  Die individuellen Stärken und Schwächen sollten immer erkannt und der Einsatz dementsprechend angepasst werden.

Sämtliche Ausbildungen  wie Hundeführerschein, Sachkundenachweise und die gern aufgeführte Begleithundeprüfung, sagen rein gar nichts über die Qualifizierung zum Schulhund aus!

Mit den Prager Richtlinien zum Einsatz von Tieren bei tiergestützten Aktivitäten und Therapien wurden im Jahre 1998 erste Grundsätze veröffentlicht, die zugleich für das Qualitätsmanagement von Bedeutung sind. In der Prager Resolution wurde festgehalten: 1. Es werden nur Heimtiere eingesetzt, die durch Methoden der positiven Verstärkung ausgebildet, artgerecht untergebracht und betreut werden. 2. Alle notwendigen Vorkehrungen werden getroffen, damit die Tiere keinen negativen Einflüssen ausgesetzt sind. 3. Der Einsatz von Tieren in helfender beziehungsweise therapeutischer Funktion sollte in jedem Einzelfall begründete Erfolgsaussichten haben. 4. Es sollte die Einhaltung von Mindestvoraussetzungen garantiert sein, und zwar im Hinblick auf Sicherheit, Risiko-Management, körperliches und psychisches Wohlbefinden, Gesundheit, Vertraulichkeit sowie Entscheidungsfreiheit. Ein angemessenes Arbeitspensum, eine eindeutig auf Vertrauen ausgerichtete Aufgabenverteilung sowie Kommunikations- und Ausbildungsmaßnahmen sollten für alle beteiligten Personen klar definiert sein.

Ausbilder und Ausbildungsinstitute sollten ständige Weiterbildungen  , im Speziellen in Bezug auf hundgestützter Pädagogik, neurobiologischen Grundlagen und zumindest eine fundierte Basisausbildung innerhalb der Pädagogik  vorweisen können und ausschließlich mit Methoden der positiven Verstärkung ausbilden. (s.o.)

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